IDEALLINIE I SIND ACTIONCAMS ERLAUBT? 🎥 #KTM1290SUPERADVENTURES #BMWR1250GS



🧐 Recherchen in Google waren erfolglos, konkrete Aussagen sind nirgends zu finden, selbst Fachzeitschriften beißen sich die Zähne aus, bei diesem Thema.

 Was ne GoPro Actioncam ist und wie die Teile funktionieren, davon gehe ich aus, dass weiss jeder! Also zum Thema!

SIND ACTIONCAMS IM STRASSENVERKEHR ERLAUBT?

👍🏻 Na klar sind Action Cams erlaubt, kann man sich überall kaufen. Es ist nicht illegal eine dieser kleinen Dinger zu besitzen, mit denen spektakuläre Aufnahmen bei Moped Touren gemacht werden können. Und, Du darfst sie auch in jedem Fall ans Motorrad montieren! Das ist alles erlaubt, nur wie schaut´s mitm Aufnehmen aus? Im Internet sind einfach keine vernünftigen Infos auf die Schnelle abgreifbar, deshalb versuche ich das zu erklären.


AUFNEHMEN MIT DER ACTIONCAM

☝🏻 Aufnehmen (wer's genau wissen will: Art 4 DSVGO – Begriffsbestimmung Daten verarbeiten / aufnehmen) ist erlaubt. Na wunderbar, dann ist ja alles gut, wo ist denn das Problem? Das Problem ist die Rechtmäßigkeit der Aufnahme, die muss in jedem Fall gewährleistet sein. Weil, personenbezogene Daten dürfen nur rechtmäßig verarbeitet, „aufgenommen“ werden. (Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung).

PERSONENBEZOGENE DATEN

🤨 Ok, aber ich will doch gar nicht personenbezogene Daten verarbeiten. Prima, wenn du das ausschließen kannst, dann ist alles gut, gute Fahrt und viel Spaß mit Deiner Actioncam! Und was ist, wenn du keinen Einfluss darauf hast und „versehentlich“ personenbezogene Daten aufgezeichnet hast? Was sind eigentlich „personenbezogene Daten“?

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art. 4 Nr. 1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

BUSSGELD

☝🏻 Verarbeitest du versehentlich, unberechtigt personenbezogene Daten, dann gehörst du der Katz! -> OWI im Sinne des § 41 BDSG i.V.m. Art. 83 Abs. 5 Buchst. a DS-GVO. In der Regel wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro bis 1500 Euro (Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de) fällig, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Gegege, Krampf, Schmarrn…, doch!

BEISPIEL:

😬 Du fährst mit nem Bekannten eine Bergstrecke, er fährt hinter dir, du zeichnest nach hinten auf. Du hast eine schriftliche Genehmigung, deinen Bekannten beim Fahren zu filmen. Ihr wollt euch oben am Berg die Aufnahmen anschauen, um den Fahrstil von deinem Bekannten zu besprechen, zu verbessern. Ihr seid gerade 10 Minuten unterwegs gewesen, da werdet ihr in eine Kontrollstelle gewunken. Der kontrollierende Beamte stellt fest oder ihm wurde mitgeteilt, dass deine Kamera noch am Laufen ist / war (Anfangsverdacht: Aufnahmelämpchen blinkt/te) und befragt dich während der berechtigt durchgeführten Verkehrskontrolle freundlich zu den angefertigten Aufnahmen.

VERKEHRSKONTROLLE

🥳 Du erklärst dich höflichst, erzählst deine Geschichte und da du nicht möchtest, dass deine Speicherchipkarte beschlagnahmt wird, willigst du natürlich ein, das Videomaterial vor Ort anschauen zu lassen. Du hast ja nichts falsch gemacht… glaubst du. Beim Sichten der Aufnahme stellt der Beamte fest, dass in den 10 Minuten 3 Pkw an euch vorbeigefahren sind und am Straßenrand war ein Pärchen unterwegs. Die Kennzeichen der PKW sind gut ablesbar und das Pärchen ist super getroffen. Schon wäre es passiert, die OWI Rechtskatze beißt dir ordentlich in den Arsch. Warum, weil du nachweislich (vorliegender Video mit Kennzeichen und Bilddaten eines Pärchens) unberechtigt (es lagen keine schriftlichen Einwilligungserklärungen von den Haltern der 3 PKW / des Pärchens am Straßenrand vor) personenbezogene Daten verarbeitet hast. Achwas… kann nicht sein, ich habe doch gar keine Bilddaten veröffentlicht…! Das… spielt keinen Walzer. Du hast unrechtmäßig personenbezogene Daten verarbeitet (Actioncam – Aufnahmebutton gedrückt, Video aufgezeichnet). Es spielt keine Rolle, ob du das Video Online gestellt oder sonst irgendwie veröffentlicht hast, es reicht, den Aufnahmeknopf zu drücken, damit verarbeitest du bereits Daten. Sind dann noch alte gleichgelagerte Aufnahmen auf der Chipkarte und du kannst entsprechende Berechtigungen nicht nachweisen, wird’s noch schlimmer (Bußgeldhöhe geht nach oben). Ach… gegege, Krampf, Schmarrn… ich hab den Film doch garnicht verarbeitet, ich würde das Pärchen herausschneiden und die Kennzeichen unkenntlich machen.

AUFGEPASST

☝🏻🤓 Sobald du den Aufnahmeknopf drückst, verarbeitest du Daten…, diese müssen rechtmäßig aufgezeichnet sein. Die nachträgliche Videobearbeitung (Postproduktion) ist hierbei irrelevant.

SICHERHEITSLEISTUNG

🙄 Und wenn Du (Actioncam Besitzer / User) deinen Wohnsitz im Ausland hattest, also keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast, darf die Festsetzung einer Sicherheitsleistung zwecks Sicherstellung und Durchführung des Bußgeldverfahrens angeordnet werden. Zur Sicherung von Verfahrenskosten (500 – 1500 Euro, Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de) kann sogar eine entsprechende Sicherheitsleistung angeordnet werden.


SO WIRDS GEMACHT!

🤔 Kauf dir ne Actioncam, montiere sie am Moped, zeichne auf und stelle dabei sicher, dass du immer rechtmäßig aufnimmst. Das würde gehen, in dem Du zum Beispiel eine Fernbedienung für deine Action Cams benutzt. Über diese könntest Du jedes Mal, wenn die Gefahr bestünde, personenbezogene Daten unrechtmäßig aufzuzeichnen (Gegenverkehr / Pärchen am Straßenrand…), die Kameras rechtzeitig und gleichzeitig ausschalten! Oder montiere sie am Helm, verdecke die Aufzeichnung mit der Hand oder schaue in eine andere Richtung, wenn möglich.


Und wie könnte man zukünftig überhaupt keine Probleme mehr mit Kameras am Moped haben?


  • Sich an die Vorschriften halten, 

  • die Kamera in die Tonne klopfen…

  • garnicht erst filmen oder 

  • eine Kamera kaufen, die verschlüsselt aufzeichnet und eine Vorschau über eine entsprechende App anbietet, dass ließe sich locker mit nem Codec mit persönlicher Kennung lösen. 

  • Mit der 20k Kamera HD aufzeichnen… damit man auf den Bildern nichts erkennt…

TECHNISCHER LÖSUNGSANSATZ

🤫 Verschlüsselt könnten weiterhin Daten im Ausland (Serversicherung / Onlinedatenspeicherung) in Clouds gespeichert werden, ohne dass diese missbräuchliche Verwendung finden könnten. Diese Option gibt es natürlich noch nicht bei Actioncams aber vielleicht findet ein entsprechendes Unternehmen hier eine Anregung. Auf die Verschlüsselung von Videodaten und warum das für Vlogger und andere Actioncam User hilfreich sein könnte, möchte ich hier aber nicht eingehen, das erklärt sich quasi von selbst.


Im Sinne der DS-GVO viel Spass beim Filmen von Strassenbelägen und Vollformat-Selfies… nicht vergessen, die DS-GVO gilt auch fürs Fotografieren mitm Handy… da kommen rosige Zeiten (Abmahnungen am laufenden Meter) nicht nur auf Actioncam User zu!

ANMERKUNG

😤 Was mich bei dieser Sache ankäst ist, dass, sobald man den Aufnahmeknopf drückt, scho mit einem Bein im Knast steht… Ich bekomme als Vlogger nicht einmal die Chance „personenbezogene Fehler“ in der Postproduktion zu beheben. Man wird quasi entmündigt…

Das begründet sich aller Wahrscheinlichkeit darin, dass die eingefangenen (personenbezogenen ) Daten bis zur Verarbeitung auch auf Online Servern gespeichert werden, zu denen „Externe“, unberechtigten Zugriff haben, ein Admin zum Beispiel. Und wenn du tatsächlich „datenspeichertechnisch save“ bist, musst zur Abwendung eines Owi Verfahrens einen geeigneten Nachweis bringen (Daten gespeichert, wie die DS-GVO es vorschreibt) Und „im Knast“ ist kein Scherz… Zahlst du das Bussgeld ned… geht’s ersatzweise hinter „schwedische Gardinen“.


Ich bin gespannt, ob es demnächst vielleicht einen Datenspeicherführerschein gibt. Das gehört meines Erachtens nach sogar in den Lehrplan ab der 5. Klasse verankert. Da gäbe es von vornherein weniger Probleme in den sozialen Medien. 


🫥 Viel Glück und Freude beim Speichern von Bild, Bewegtbild und auch Tonaufnahmen, und allen anderen personenbezogenen Daten, Euer Caseman.


PS: Das habe ich nicht sarkastisch gemeint, ihr wisst ja jetzt, wies geht!

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